Alterssichtprüfung:


Der Zusteller prüft das Alter der Empfangsperson (Empfänger oder andere empfangsberechtigte Person) anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. Es erfolgt keine Altersdokumentation.

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Empfangsberechtigt sind

・ der angegebene Empfänger,

・ der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte,

・ sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.

・ Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.

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